Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) im Bundeskabinett beschlossen.

Ein für die Gesundheitsfachberufe enorm wichtiger Meilenstein könnte das im Septemberb im Bundekabinett beschlossene HHVG darstellen. Damit kann es den Berufsverbänden aus Physiotherapie und Logopädie endlich gelingen, faire Preise gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe äußerte sich in folgenden Worten zum Entwurf: “Angesichts der steigenden Zahl älterer, chronisch und mehrfach erkrankter Patientinnen und Patienten müssen wir stärker auf Prävention und Rehabilitation setzen.

Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Der heute beschlossene Gesetzentwurf verbindet Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und Transparenz der Hilfsmittelversorgung mit einer Aufwertung der Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen im Gesundheitswesen.“

Die für unsere Berufsgruppen wichtigsten Regelungen im Heilmittelbereich:

• Um die wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer berücksichtigen zu können und die Attraktivität der Therapieberufe weiter zu steigern, können die Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung) abschließen. Um die Auswirkungen überprüfen zu können, ist die Regelung befristet.

• Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten “Blankoverordnung” von Heilmitteln abzuschließen. Bei dieser Versorgungsform erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiterhin durch den Arzt, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Damit werden die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden. Auf der Grundlage von Modellvorhaben in allen Bundesländern soll entschieden werden, ob diese Versorgungsform für die Regelversorgung geeignet ist.

Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2016/hhvg-im-kabinett.html

Beitrag von Bernd Frittrang M.A. Klinischer Linguist (BKL), Schulleiter Logopädie, (Link zu Menschen /Angestellte Logopädie)